Leistungen

Fahrerschulung

Rund um den Führerschein

Laut BGV D27 §7 ist es schon immer Pflicht, einen Führerschein für Gabelstapler zu besitzen, um diese in Betrieb nehmen zu dürfen. Leider gibt es immer noch viele Betriebe, die Ihre Mitarbeiter auch ohne Führerschein fahren lassen. Dies ist nicht nur eine Gefahr für die Mitarbeiter, sondern verursacht Betrieben bei Unfällen eine Menge Ärger und hohe Kosten. Die Ursache für die meisten Staplerunfälle liegt in der unzureichenden Kenntnis und Unterschätzung der Gefahren im Umgang mit Flurförderzeugen.

Sie interessieren sich für Fahrerschulungen oder haben Fragen? Nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf!


Teil 1 (Grundausbildung)

besteht aus einem theoretischen Teil, welcher die Sicherheitsbestimmungen und Gerätetechnik umfasst.
Der praktische Teil, beinhaltet die Bereiche Aufnehmen, Transportieren, Absetzen und Stapeln von Lasten und Gebrauch von üblichen Anbaugeräten.

Teil 2 (Zusatzausbildung)

ist dann erforderlich, wenn Ihre Geräte mit speziellen Anbaugeräten z.B. Ballenklammern oder mit anderen besonderen Anbaugeräten ausgestattet sind, bzw. spezielle Flurfördergeräte im Einsatz sind. z.B. Containerstapler, Quergabelstapler, Regalflurförderzeuge etc.

Teil 3 (Betriebliche Ausbildung)

bezieht sich auf die Gegebenheiten des jeweiligen Betriebes und muss vom Unternehmer selbst durchgeführt werden. Hier müssen betriebsspezifische Dinge geschult werden z.B. Deckenlasten, Durchfahrten, Explosionsbereiche u.s.w.
Auch dies ist im Fahrausweis unter 3. Betriebliche Ausbildung zu dokumentieren.

Umsetzung: Suthues Marketing / Staplerexperte.de